Gesetzliche Gewährleistung
Für neue Waren bestehen gegenüber uns als Verkäufer grundsätzlich zwei Jahre gesetzliche Mängelrechte ab Ablieferung. Die Gewährleistung betrifft Mängel, die bei Übergabe vorliegen; sie ist keine zusätzliche freiwillige Haltbarkeitsgarantie. Gesetzliche Sonderregelungen bleiben unberührt.

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